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Informationen zum §2b UstG. Möglichkeiten der Anwendung für unsere Gemeinde.
Der §2bUStG behandelt ein wichtiges Thema, was am Ende einen wesentlichen Beitrag zur Behebung der angespannten finanziellen Situation unserer Gemeinde leisten kann. Knackpunkt ist die die aktuelle Gebührenordnung unserer Gemeinde.
Dort ist festgelegt, dass u.a. für ortsansässige Parteien, ortsansässige Wählergruppen und ortsansässige Vereine keine Gebühren für die Nutzung kommunaler Einrichtungen erhoben werden. Konsequenz ist, dass §2b UstG nicht „greift“ und die Gemeinde die für die Aufwendungen für den Bau und den Erhalt dieser Einrichtungen nicht steuerlich geltend machen kann, also keine Vorsteuer ziehen kann. Wären die ortsansässigen Parteien, ortsansässigen Wählergruppen und ortsansässigen Vereine bereit, Entgelte zu entrichten, dann wären zusätzlich erheblich finanzielle Mittel für unsere Gemeinde verfügbar. Die Höhe möglicher Entgelte kann und sollte diskutiert werden.
Spannendes Thema.
Informationen zur Grundsteuer C und deren aktuelle Bedeutung für unsere Gemeinde.
Unsere Gemeinde wird in absehbarer Zeit keine Grundsteuer C erheben. Die Gründe dafür finden Sie im Dokument.
Finanzplan 2025 - Einsparpotenziale identifizieren und diskutieren. Investitionen beurteilen.
Entwurf Arbeitsplan Finanzausschuss 2025.
Im Dokument wurden einige Vorschläge für zu bearbeitende Themen in 2025 mit der Bitte vorgestellt, in den Fraktionen darüber zu diskutieren und spätestens im Januar 2025 darüber zu beschließen
Die Sitzung des Ausschusses für Ausschuss für Finanzen, Vergabe, Kontrolle, Wirtschaft und Tourismus am 02.September 2024 hatte eine Fülle von Themen zu bearbeiten. Ein Schwerpunkt war die Diskussion des Finanzplan der Gemeinde für das Jahr 2025 ff. U.a. wurden über die Einnahmen der Gemeinde diskutiert. Wie hoch sind diese Einnahmen, auf welche Einnahmen haben wir maßgeblichen Einfluss und wie werden sich die Einnahmen in den nächsten Jahren entwickeln. Infos hierzu finden Sie hier: 2.Sitzung FA 20241001 Einnahmen Tagesordnungspunk 2.1.Weitere Beiträge beschäftigen sich mit den Möglichkeiten der Mittelbeschaffung in den Kommunen. Unsere Kämmerin Frau Wagner hat dazu informiert. Hier geht es zur Präsentation. Welche Möglichkeiten der Mittelbeschaffung haben die Kommunen
Ein weiters wichtiges Thema war die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Hebesatzung) ab dem 01.01.2025. Dieser Entwurf wurde diskutiert und zur weiteren Diskussion für den Hauptausschuss empfohlen. Hier der Vorschlag: 2024-09-26 Hebesatzsatzung ab 2025. An dieser Stelle nochmals zur Erinnerung: Die Gemeinde hat beschlossen, dass sich das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer durch die neunen Reglungen NICHT verändern wird, also aufkommensneutral erfolgt. Richtig ist aber auch, dass einige Einwohner mehr und andere weniger Grundsteuern bezahlen werden.
Ein weiteres, lebhaft diskutiertes Thema war die Anwendung des §2b UstG. Die Gemeinde wird im Zuge der Anwendung dieses Paragraphen in den nächsten Sitzungen konkrete Vorschläge für die Anwendung dieses Paragraphen vorlegen.
Informationen zu dieser Thematik finden Sie im BI und hinter diesen beiden links. 2.Sitzung FA 20241001 2b Tagesordnungspunkt 2.2 und Finanzausschuss Stand §2b UStG.
Im Mittelpunkt der Beratungen Stand der Finanzplan für das Jahr 2025 ff. Frau Wagner hat anhand einer Übersicht die wesentlichen Planungspositionen aufgezeigt und erläutert. 2024-09-30 wesentlichen Aufwendungen Auszahlungen 2025ff.
Eine detaillierte Aufstellung der Planung (91 Seiten) finden Sie hier. 2024-09-26 1.Entwurf 2025.
Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, dann besuchen Sie die nächste Sitzung des Ausschusses oder schreiben Sie uns ein Mail.
Unsere Kämmerin Frau Wagner hat über den aktuellen Stand zum Thema Grundsteuermessbescheide informiert. Von den ca. 8.000 zu erwartenden Bescheiden Grundsteuer B sind etwaa 80 % eingegangen. Um das Ziel, die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer nicht zu erhöhen, zu erreichen muss eine neuer Hebesatz berechnet werden. Dies wird bis zum Ende des Jahres erfolgen. Hinweise zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Blog.
Frau Wagner hat den unterjährigen Bericht vorgestellt und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Wer Interesse hat kann sich diesen Bericht auf der Seite des Bürgerinformationssystems anschauen.
Es haben sich 8 Bürger unseres Ortes als sachkundige Einwohner beworben. In der Sitzung wurde auf Grundlage des Beschlusses 07/01/008/24 (Es werden pro Fachausschuss 5 sachkundige Einwohner berufen) 5 Bewerber ausgesucht und diese Vorschläge werden inder nächsten Sitzung der Gemeindevertretung abgestimmt.
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